Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis eines Sachverständigengutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug zwingend reparieren zu lassen. Die Versicherung zahlt netto (ohne Mehrwertsteuer) den im Gutachten kalkulierten Reparaturbetrag.
Süddeutsche Stundensätze – ein echter Vorteil
Aktuelle Marken-Werkstatt-Stundensätze (2026):
- München: 165–195 € / Stunde
- Stuttgart: 160–190 € / Stunde
- Frankfurt: 155–185 € / Stunde
- Augsburg: 145–170 € / Stunde
- Bundesdurchschnitt: 130–150 € / Stunde
BGH-Urteil schützt Geschädigte
BGH VI ZR 53/09 stellt klar: Bei der fiktiven Abrechnung sind die ortsüblichen Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt erstattungsfähig – nicht ein bundesweiter Durchschnitt. Versicherungen versuchen oft, mit DEKRA- oder Eurogarant-Sätzen zu kürzen. Ein lokales Gutachten verhindert diese Kürzung.
Zusätzliche Posten, die oft übersehen werden
Bei korrekter Abrechnung gehören dazu:
- Verbringungskosten zur Lackiererei
- UPE-Aufschläge (Unverbindliche Preisempfehlung)
- Kalibrierung von Assistenzsystemen (oft 600–1.200 €)
- Probefahrt und Achsvermessung
- Wertminderung (bei Fahrzeugen unter 5 Jahre/100.000 km)
Häufige Fragen
Muss ich tatsächlich reparieren lassen?
Nein, bei fiktiver Abrechnung können Sie das Geld behalten und das Fahrzeug in seinem Zustand belassen oder günstiger reparieren lassen.