Drei Kategorien von Tuning
Aus Sachverständigensicht unterscheiden wir:
- Werterhaltend: Original-Performance-Pakete (AMG, M-Performance, RS, S-Line) mit Eintragung
- Wertneutral: Hochwertige Markenteile (BBS, KW, Recaro) – Wert = Wiederbeschaffungswert
- Wertmindernd: Billiges Aftermarket-Tuning, schlecht eingetragene Anbauten, Folierungen ohne Original-Lack-Schutz
TÜV-Eintragung: Pflicht für Werterhalt
Ohne korrekte Eintragung im Fahrzeugschein verliert ein Tuning-Teil bis zu 80 % seines Marktwerts – und macht das Fahrzeug zudem nicht mehr verkehrssicher. Achten Sie auf vollständige Teilegutachten, ABE-Bescheinigungen und korrekte Eintragungen aller Anbauteile.
Versicherungstechnischer Sonderfall
Tuning-Teile sind nur dann mitversichert, wenn sie der Versicherung gemeldet wurden. Eine Felgenset für 6.000 € oder eine Auspuffanlage für 4.500 € sind sonst im Schadenfall komplett ungedeckt. Lassen Sie ein Wertgutachten erstellen und reichen Sie es bei der Versicherung ein – das verhindert teure Überraschungen.
Süddeutsche Besonderheit: Liebhaberfahrzeuge
In Bayern und Baden-Württemberg gibt es einen ausgeprägten Markt für „Sammler-Tuning“ – etwa originale ABT- oder Brabus-Fahrzeuge. Hier können Wertgutachten Aufschläge von 15–25 % gegenüber dem Standard-Marktwert begründen, sofern Originalitätszertifikate vorliegen.