Fahrzeugbewertung

Tuning-Bewertung in Bayern und BW: Was wirklich Wert hat – und was nicht

Der süddeutsche Markt hat eine besonders hohe Affinität zu hochwertigem Tuning – aber nicht jedes verbaute Bauteil steigert den Wert. Worauf es bei der Bewertung wirklich ankommt.

10. März 20266 Min LesezeitVom Sachverständigen

Drei Kategorien von Tuning

Aus Sachverständigensicht unterscheiden wir:

  • Werterhaltend: Original-Performance-Pakete (AMG, M-Performance, RS, S-Line) mit Eintragung
  • Wertneutral: Hochwertige Markenteile (BBS, KW, Recaro) – Wert = Wiederbeschaffungswert
  • Wertmindernd: Billiges Aftermarket-Tuning, schlecht eingetragene Anbauten, Folierungen ohne Original-Lack-Schutz

TÜV-Eintragung: Pflicht für Werterhalt

Ohne korrekte Eintragung im Fahrzeugschein verliert ein Tuning-Teil bis zu 80 % seines Marktwerts – und macht das Fahrzeug zudem nicht mehr verkehrssicher. Achten Sie auf vollständige Teilegutachten, ABE-Bescheinigungen und korrekte Eintragungen aller Anbauteile.

Versicherungstechnischer Sonderfall

Tuning-Teile sind nur dann mitversichert, wenn sie der Versicherung gemeldet wurden. Eine Felgenset für 6.000 € oder eine Auspuffanlage für 4.500 € sind sonst im Schadenfall komplett ungedeckt. Lassen Sie ein Wertgutachten erstellen und reichen Sie es bei der Versicherung ein – das verhindert teure Überraschungen.

Süddeutsche Besonderheit: Liebhaberfahrzeuge

In Bayern und Baden-Württemberg gibt es einen ausgeprägten Markt für „Sammler-Tuning“ – etwa originale ABT- oder Brabus-Fahrzeuge. Hier können Wertgutachten Aufschläge von 15–25 % gegenüber dem Standard-Marktwert begründen, sofern Originalitätszertifikate vorliegen.

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