Direktschaden vs. Folgeschaden – ein wichtiger Unterschied
Direktschaden = das durchgebissene Kabel oder der angefressene Schlauch. Folgeschaden = der defekte Katalysator durch das undichte Krümmerrohr, der überhitzte Motor durch den ausgelaufenen Kühler oder die teuer geknickte Klimaanlage. Folgeschäden übersteigen den Direktschaden oft um das Zehnfache.
Worauf die Versicherung achtet
Standard-Teilkasko deckt nur den Bissschaden. Folgeschäden werden nur erstattet, wenn die Police dies explizit ausweist. Prüfen Sie Ihre Bedingungen auf:
- Klausel „Marderbiss inkl. Folgeschäden“
- Maximale Erstattungssumme (oft 3.000–5.000 €)
- Selbstbeteiligung
- Karenzzeit – manche Tarife erst nach 4 Wochen wirksam
Beweissicherung
Damit die Versicherung zahlt, brauchen Sie eindeutige Beweise: Fotos der Bissstellen mit Maßstab, Werkstattbericht zum Defekt, idealerweise eine Stellungnahme zur Kausalität. Genau das leistet ein Sachverständigengutachten – und macht aus einem 200-€-Bissschaden einen 4.500-€-Vollersatz.
Häufige Fragen
Wann übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten?
Bei einem Schaden über 1.500 € und gleichzeitiger Streitigkeit mit der Versicherung sind die Gutachterkosten in der Regel erstattungsfähig.