Versicherung

Winterschäden im Allgäu und Bayerischen Wald: Was die Versicherung wirklich zahlt

Die hohen Lagen im Allgäu und Bayerischen Wald bedeuten 4–5 Monate echten Winter. Wir zeigen die typischen Schadenbilder und welche Versicherung zuständig ist.

22. März 20266 Min LesezeitVom Sachverständigen

1. Streusalz – schleichender Karosserieschaden

Bayern und Baden-Württemberg verbrauchen jährlich rund 600.000 Tonnen Streusalz. Das Salz dringt über Jahre in Hohlräume, Falze und Schraubverbindungen. Folge: Korrosion an Achsen, Bremsleitungen, Auspuffanlage und Unterboden. Schäden, die erst nach Jahren sichtbar werden – und die Versicherungen gerne als „normaler Verschleiß“ ablehnen.

2. Schneeketten-Schäden an Felgen und Bremsen

Falsch montierte oder zu lockere Schneeketten beschädigen regelmäßig Alufelgen, Bremsleitungen und ABS-Sensoren. Wichtig: Die Vollkasko zahlt nur bei „plötzlichem und unerwartetem“ Schaden. Schäden durch fehlerhafte Montage werden oft als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.

3. Eiszapfen, Dachlawinen und Frostschäden

Fällt ein Eiszapfen vom Hausdach auf Ihr Auto, haftet meist der Hauseigentümer (Verkehrssicherungspflicht). Bei Dachlawinen vom eigenen Haus zahlt nur die Wohngebäudeversicherung – nicht die Kfz-Versicherung. Bei Mietshäusern: Beweissicherung sofort, denn Hausverwaltungen bestreiten gerne.

4. Geplatzter Kühler durch Frost

Klassischer Fall: Falsches Mischverhältnis im Kühlsystem, der Kühler platzt bei -15 °C, der Motor erleidet einen Folgeschaden. Hier zahlt KEINE Versicherung – das gilt als Wartungsversäumnis. Lassen Sie das Kühlmittel jährlich prüfen, gerade in Hochlagen.

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