1. Streusalz – schleichender Karosserieschaden
Bayern und Baden-Württemberg verbrauchen jährlich rund 600.000 Tonnen Streusalz. Das Salz dringt über Jahre in Hohlräume, Falze und Schraubverbindungen. Folge: Korrosion an Achsen, Bremsleitungen, Auspuffanlage und Unterboden. Schäden, die erst nach Jahren sichtbar werden – und die Versicherungen gerne als „normaler Verschleiß“ ablehnen.
2. Schneeketten-Schäden an Felgen und Bremsen
Falsch montierte oder zu lockere Schneeketten beschädigen regelmäßig Alufelgen, Bremsleitungen und ABS-Sensoren. Wichtig: Die Vollkasko zahlt nur bei „plötzlichem und unerwartetem“ Schaden. Schäden durch fehlerhafte Montage werden oft als grobe Fahrlässigkeit eingestuft.
3. Eiszapfen, Dachlawinen und Frostschäden
Fällt ein Eiszapfen vom Hausdach auf Ihr Auto, haftet meist der Hauseigentümer (Verkehrssicherungspflicht). Bei Dachlawinen vom eigenen Haus zahlt nur die Wohngebäudeversicherung – nicht die Kfz-Versicherung. Bei Mietshäusern: Beweissicherung sofort, denn Hausverwaltungen bestreiten gerne.
4. Geplatzter Kühler durch Frost
Klassischer Fall: Falsches Mischverhältnis im Kühlsystem, der Kühler platzt bei -15 °C, der Motor erleidet einen Folgeschaden. Hier zahlt KEINE Versicherung – das gilt als Wartungsversäumnis. Lassen Sie das Kühlmittel jährlich prüfen, gerade in Hochlagen.